Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer und Institutionen

ČESKÁ INFORMAČNÍ AGENTURA, s.r.o.

  1. 1. Einleitende Bestimmungen
    1. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Firma ČESKÁ INFORMAČNÍ AGENTURA, s.r.o., Ident.-Nr. 251 28 337, mit Sitz in 186 00 Praha 8, Pobřežní 46, eingetragen im Handelsregister am Stadtgericht Prag, Abteilung C, Einlage Nr. 52059 („Leistungserbringer“) werden gemäß § 1751 des Gesetzes Nr. 89/2012 Sb., bürgerliches Gesetzbuch („Bürgerliches Gesetzbuch“) herausgegeben und sind untrennbarer Bestandteil jedes Vertrages („Vertrag“) zwischen dem Leistungserbringer und dem selbstständigen Unternehmer oder der juristischen Person, für die der Leistungserbringer seine Leistungen auf der Grundlage eines geschlossenen Vertrages erbringt („Kunde“).
    2. 1.2. Der Leistungserbringer richtet dem Kunden und den vom Kunden bestimmten Nutzern („Nutzer“) auf der Grundlage des Vertrages einen Zugang zu seiner Nachrichten-App („App“) ein, in der die verarbeiteten digitalen Inhalte - Informations-, Nachrichten- und sonstige Überblicke in elektronischer Form - verfügbar sind; die Inhalte (insbesondere ihre Ausrichtung, inhaltliche Ausgestaltung, territoriale Abdeckung, Erscheinungsweise, Verfügbarkeit) bestimmt der Kunde im Rahmen der vom Leistungserbringer bereitgestellten Parameter selbst („Produkt“). Der Begriff Produkt bezeichnet insbesondere Standardprodukte (Branchenüberblicke, Czech AM) sowie maßgeschneiderte individuelle Produkte (Nachrichtenfilter) oder sonstige Produkte aus dem aktuellen Angebot des Leistungserbringers, die in der App verfügbar sind. Der Begriff Produkt umfasst außerdem die über die App erreichbare, vom Leistungserbringer erstellte und laufend aktualisierte Informations- oder Nachrichtendatenbank zur Nutzung durch den Kunden in dem von ihm bestimmten Umfang (insbesondere Ausrichtung, Struktur, territoriale Abdeckung, Verfügbarkeit). Der Kunde oder Nutzer ist im Rahmen der App berechtigt, aus dem Angebot des Leistungserbringers die entsprechenden Produkte auszuwählen, an denen er interessiert ist. Die Zugangsbedingungen und der Umfang des Zugangs zur App sind in diesen AGB genauer festgelegt.
    3. 1.3. Das Produktangebot ist weder für Verbraucher noch für Personen bestimmt, die bei Vertragsabschluss als Verbraucher auftreten. Natürliche Personen, die keine Unternehmer sind, haben nur dann Zugang zu der dem Kunden mit dem Vertrag zugänglich gemachten App, wenn sich das aus ihrer Vertragsbeziehung zum Kunden (zum Beispiel Arbeitsverhältnis) ergibt. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsabschluss, dass er selbst nicht als Verbraucher auftritt, und nimmt zur Kenntnis, dass für die mit dem Vertrag begründete Verpflichtung die Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz nicht zur Anwendung kommen.
    4. 1.4. Der Kunde bestätigt, dass er vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, sich ausreichend über die Produkte des Leistungserbringers und die Funktionsweise der App zu informieren.

  2. 2. Vertragsabschluss
    1. 2.1. Der Vertrag wird auf der Grundlage eines individuellen Angebots des Leistungs­erbringers an die Adresse des Kunden in Schriftform und die Annahme dieses Angebots durch den Kunden geschlossen. Die Annahme des Angebots durch den Kunden hat unverzüglich zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen, wenn nicht im Angebot eine längere Frist angegeben ist. Das Angebot muss einen Verweis auf diese AGB, die Anzahl der Nutzer und den Preis für den Zugang zur App und zu den Produkten oder die Art seiner Festlegung enthalten. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss per E-Mail kommunizieren.
    2. 2.2. Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er rechtzeitig seinen schriftlichen Auftrag übermittelt und/oder für den Fall, dass das Angebot auch eine Anzahlungsrechnung enthält, diese Anzahlungsrechnung einfach bezahlt, je nachdem, was eher erfolgt. Mit der Annahme des Angebots willigt der Kunde in das Angebot und diese AGB ein und es kommt zum Vertragsabschluss (der Vertrag besteht in diesem Fall aus Angebot, Auftrag und AGB).
    3. 2.3. Der schriftliche Auftrag des Kunden muss zumindest einen Verweis auf das Angebot des Leistungserbringers enthalten und es muss klar daraus hervorgehen, dass der Kunde dieses Angebot annimmt. Bei Kommunikation per E-Mail genügt es, wenn der Auftrag durch den Kunden als Antwort auf die Ursprungsmail mit dem Angebot des Leistungserbringers gesendet wird. Enthält das Angebot mehrere Varianten (Vertragslaufzeit, Möglichkeit der automatischen Vertragsverlängerung u. ä.) oder Angaben zur Ergänzung, gilt die Wahl unter diesen Varianten oder die Ergänzung der vorgesehenen Daten nicht als Zusatz oder Abweichung vom Angebot. Der Leistungserbringer ist jedoch immer berechtigt, den Auftrag spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen abzulehnen, wenn Varianten falsch gewählt oder Angaben falsch ergänzt wurden; der Vertrag gilt in einem solchen Fall als von Anfang an aufgehoben.
    4. 2.4. Im Übrigen unterliegt der Vertragsabschluss den Bestimmungen von § 1731 ff. Bürgerliches Gesetzbuch unter Ausschluss von § 1740 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch.
    5. 2.5. Enthält der Auftrag des Kunden Zusätze oder Abweichungen, gleich welcher Art, auch wenn diese die Bedingungen des Angebots (oder der AGB) nicht wesentlich abändern, handelt es sich nicht um die Annahme des Angebots und einen Vertragsabschluss, es sei denn:
    1. es handelt sich um die allgemeinen Einkaufsbedingungen oder ein analoges Dokument des Kunden, das der Kunde dem Auftrag als Anlage hinzufügt und das er nachweislich bereits vor der Zustellung des Angebots des Leistungserbringers für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen von seinen Lieferanten angewendet hat; und
    2. der Leistungserbringer bestätigt ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail), dass er diese Zusätze oder Abweichungen unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen akzeptiert.
    1. 2.6. Enthält der Auftrag des Kunden Zusätze oder Abweichungen, die gemäß Abs. 2.5 Buchst. a) und b) zulässig sind, kommen diese Zusätze oder Abweichungen wie folgt zur Anwendung:
    1. ist die entsprechende Frage in den AGB nicht oder abweichend geregelt, kommt die Regelung aus dem Auftrag des Kunden zur Anwendung, d. h. einschließlich der Zusätze und Abweichungen;
    2. abweichend zur vorstehenden Regelung von Buchst. a) kommen jedoch in folgenden Fragen immer vorrangig die AGB zur Anwendung:
    1. (1) Art des Vertragsabschlusses;
    2. (2) Umfang der dem Kunden laut Vertrag erteilten Lizenz für die App und die Produkte, insbesondere im Hinblick auf das Verbot der unerlaubten Verbreitung der Produkte und ihrer Inhalte;
    3. (3) Umfang der Haftung des Leistungserbringers für Schäden durch Vertragsverletzungen;
    4. (4) Laufzeit und Beendigung des Vertrages;
    5. (5) Festlegung von Einheits- und Höchstpreisen, Rabatten, Umfang des kostenlos zu erbringenden Supports sowie maximale Preisbegrenzungen.
    1. 2.7. Werden die in Abs. 2.6 Buchst. b) aufgeführten Fragen nach dem Willen beider Vertrags­partner abweichend von diesen AGB geregelt, ist kein Abschluss eines Fernabsatzvertrages auf die oben genannte Weise möglich, ein Vertrag mit derartigen Abweichungen kann nur schriftlich in Papierform mit den Unterschriften der berechtigten Vertreter beider Vertrags­partner geschlossen werden.
    2. 2.8. Die AGB gelten auch dann als untrennbarer Vertragsbestandteil, wenn der Vertrag schriftlich auf andere Weise geschlossen wurde, sofern der Vertragstext auf diese AGB verweist oder sie dem Vertrag als Anlage beigefügt werden.
    3. 2.9. Nach diesen Regeln richtet sich in analoger Weise auch der Abschluss von Nachträgen zum Vertrag, wo der Leistungserbringer anstelle des Angebots einen Nachtragsentwurf sendet und der Kunde die Bestätigung über die Annahme dieses Entwurfs zurückschickt. Andere Arten der Vertragsänderung, die aus Rechtsvorschriften oder diesen AGB resultieren, bleiben davon unberührt.
    4. 2.10. Der Leistungserbringer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um dem Wunsch des Kunden nach Erweiterung des Nutzerkreises, der eine Zugangsberechtigung zur App erhält, gegenüber der im Vertrag aufgeführten Menge nachzukommen. Die Erhöhung der Anzahl der Nutzer wird mit dem Tag des Abschlusses des Nachtrags zum Vertrag wirksam oder auch rückwirkend, wenn das im Nachtrag so festgelegt ist.

  3. 3. Vertragsgegenstand
    1. 3.1. Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Leistungserbringer:
    1. dem Kunden und den Nutzern auf Seiten des Kunden Zugang zur App zusammen mit dem Nutzungsrecht für diese App in dem aus den AGB und dem Vertrag resultierenden Umfang und für die daraus resultierenden Zwecke zu gewähren;
    2. dem Kunden und den Nutzern auf Seiten des Kunden eine Lizenz zu erteilen, die das Nutzungsrecht für die in der App verfügbaren Produktinhalte in dem aus den AGB und dem Vertrag resultierenden Umfang und für die daraus resultierenden Zwecke zum Gegenstand hat;
    3. für den Kunden und seine Nutzer technischen Support gemäß diesen AGB und dem Vertrag zu erbringen („Dienstleistungen“).
    1. 3.2. Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde:
    1. dem Leistungserbringer die erforderliche Mitwirkung zur Bereitstellung der Dienstleistungen zu leisten,
    2. die Zugangsbedingungen für die App und die Nutzungsbedingungen für die Produkte einzuhalten und sicherzustellen, dass die Nutzer der App diese Bedingungen respektieren, insbesondere durch eine entsprechende Belehrung der Nutzer;
    3. dem Leistungserbringer für die erbrachten Dienstleistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, es sei denn, es handelt sich bei dem Vertragsgegenstand um einen Testzugang zur App.
    1. 3.3. Ist der Vertragsgegenstand ein Testzugang zur App, bleiben die Pflichten des Kunden gemäß AGB mit Ausnahme der Zahlungspflicht unberührt.

  4. 4. Leistungszeit und Leistungsort
    1. 4.1. Der Leistungserbringer sendet dem Kunden nach Vertragsabschluss an die von ihm angegebene elektronische oder sonstige Kontaktadresse die Zugangsdaten zur App für die einzelnen Nutzer auf Seiten des Kunden, eventuell auch für den Kundenadministrator, und beginnt mit der Erbringung der Dienstleistung.
    2. 4.2. Wurde ein Administrator bestimmt, ist dieser berechtigt, Zugangskonten für die Nutzung der App für weitere Nutzer auf Seiten des Kunden einzurichten, höchstens jedoch in der im Vertrag vereinbarten Anzahl (diese Anzahl beinhaltet auch das Administratorkonto).
    3. 4.3. Die Häufigkeit der Aktualisierung der Inhalte und der Bereitstellung neuer Inhalte der einzelnen Produkte sowie ihre rückwirkende Verfügbarkeit sind in der Beschreibung jedes in der App aufgeführten Produktes aufgeführt.
    4. 4.4. Die Häufigkeit der Zusendung von Benachrichtigungen an die Nutzer wird vom Leistungserbringer festgelegt, sie kann jedoch vom Kunden oder seinen Nutzern in der App angepasst werden. Der Leistungserbringer haftet im Rahmen der Verfügbarkeitsgarantie für die App nicht für die Zustellung von E-Mail-Benachrichtigungen an die einzelnen Nutzer.
    5. 4.5. Der Vertrag ist auf 12 Monate befristet, wenn nicht im Vertrag ein anderer Abonnementszeitraum für die Dienstleistung angegeben ist.
    6. 4.6. Vereinbaren die Vertragspartner die automatische Vertragsverlängerung, erfolgt diese Vertragsverlängerung wie folgt: Teilt ein Vertragspartner dem anderen nicht spätestens 21 Tage vorher schriftlich mit, dass er keine Vertragsverlängerung wünscht, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit. Diese Verlängerung erfolgt wiederholt, wenn nicht der Vertrag auf andere Weise erlischt oder ein Vertragspartner rechtzeitig mitteilt, dass er keine Verlängerung wünscht. Wird Kartenzahlung vereinbart (über das Bezahlportal GoPay), verlängert sich der Vertrag monatlich. Nach Ausführung der ersten Zahlung auf diese Weise erfolgen die nächsten wiederkehrenden monatlichen Zahlungen und Vertragsverlängerungen automatisch, wenn nicht spätestens vor Ausführung einer wiederkehrenden Zahlung diese Zahlungsoption storniert und damit auch der Vertrag beendet wird. Die Stornierung der regelmäßig wiederkehrenden Zahlung nimmt der Kunde in der Umgebung des Bezahlportals GoPay anhand der Instruktionen vor, die er bei Einrichtung der wiederkehrenden Zahlung erhalten hat, oder er sendet spätestens 3 Arbeitstage vor Vertragsverlängerung eine E-Mail an den Leistungserbringer. Damit endet der Vertrag und der Zugang des Kunden zur App zum letzten Tag des letzten bezahlten Zeitraums. Der Vertrag endet auch dann, wenn die wiederkehrende Zahlung nicht ausgeführt werden kann aus Gründen, die beim Kunden liegen (ungültige Karte o. ä.).
    7. 4.7. Der Leistungserbringer weist den Kunden mindestens 1 Monat im Voraus auf den bevorstehenden Ablauf der Vertragslaufzeit hin; das gilt nicht für Verträge mit einer Laufzeit von 3 Monaten und weniger. Wurde keine automatische Vertragsverlängerung vereinbart und der Leistungserbringer sendet dem Kunden eine Abschlagsrechnung für die Leistungserbringung nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und der Kunde bezahlt diese rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit. Wird die Abschlagsrechnung nicht bezahlt, kommt es nicht zur Vertragsverlängerung und der Kunde gerät auch nicht in Verzug.
    8. 4.8. Bei Verträgen, die einen Testzugang zur App zum Gegenstand haben, ist der Vertrag auf 30 Tage befristet und wird auch nicht automatisch verlängert.

  5. 5. Preis der Dienstleistungen und Zahlungsweise
    1. 5.1. Dem Leistungserbringer steht für die Erbringung der Dienstleistung die im Vertrag vereinbarte Vergütung („Vergütung“) zu. Zu der angegebenen Vergütung ist die Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe hinzuzurechnen.
    2. 5.2. Die Vergütung für den Zugang zur App und die Nutzung der Produkte richtet sich nach dem individuellen, vom Kunden angenommenen Angebot des Leistungserbringers und ist, wenn nicht anders vereinbart, abhängig von der Anzahl der Nutzer, für die der Zugang zur App angeboten wird, und dem im Angebot angegebenen Vergütungssatz für den Zugang pro Nutzer und Monat. Die Höhe der Vergütung ist unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Nutzer der App und der Produkte, sofern diese die maximale Anzahl der berechtigten Nutzer laut Vertrag nicht übersteigt.
    3. 5.3. Die Vergütung für erbrachten technischen Support des Leistungserbringers, sofern dieser über den Rahmen des laut Vertrag kostenlos zu erbringenden Umfangs hinausgeht, richtet sich nach der Zahl der geleisteten Personenstunden und dem im Angebot aufgeführten Satz pro Personenstunde. Die Höhe der Vergütung bleibt unberührt, wenn der Gesamtumfang des kostenlos zu erbringenden technischen Supports nicht ausgeschöpft wird.
    4. 5.4. Die Vergütung ist vom Kunden im Voraus als Abonnement der Dienstleistung für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum zu zahlen. Der über den Rahmen des kostenlos zu erbringenden Umfangs hinaus geleistete technische Support wird einmal monatlich nach Ablauf des Kalendermonats in Rechnung gestellt.
    5. 5.5. Der Leistungserbringer stellt unverzüglich nach Vertragsabschluss oder Beginn der Erbringung der Dienstleistungen, je nachdem, was eher eintritt, eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis zur Bezahlung der Vergütung für die Dienstleistungen aus. Hat der Kunde eine Abschlagszahlung geleistet, wird die Bezahlung dieses Abschlags in der Rechnung berücksichtigt.
    6. 5.6. Der Leistungserbringer stellt eine weitere Rechnung mit Umsatzsteuerausweis zur Bezahlung der Vergütung für die Dienstleistungen nach Beginn des nächsten Abonnementzeitraums aus, es sei denn, der Vertrag wird nicht verlängert (siehe Abs. 4.6).
    7. 5.7. Die Rechnungen für die Vergütung des gegebenenfalls über den kostenlosen Rahmen hinaus erbrachten technischen Supports werden nach Ablauf des Kalendermonats und Zusendung des Arbeitsnachweises für diesen Kalendermonat an den Kunden zur Prüfung ausgestellt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen begründete Einwände gegen diesen Nachweis erhebt.
    8. 5.8. Die Fälligkeit der Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis beträgt 14 Tage. Die Vertragspartner sind übereingekommen, dass der Leistungserbringer nach eigenem Ermessen berechtigt ist, die Rechnungen auch elektronisch (per E-Mail) zu versenden. Der Kunde stimmt in dieser Hinsicht ausdrücklich der elektronischen Form der Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis zu.
    9. 5.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen den Leistungserbringer gegen die Forderungen des Leistungserbringers gegen den Kunden aufzurechnen.
    10. 5.10. Steigt der kumulierte Verbraucherpreisindex zum Vormonat im Jahresverlauf um 5 % und mehr gegenüber dem Monat des Vertragsabschlusses an, hat der Leistungserbringer das Recht, jederzeit nach Erreichen des oben genannten Niveaus den vereinbarten Preis für den nächsten Abonnementzeitraum um diese Inflationsrate anzupassen.
    11. 5.11. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, dem Kunden die neue Höhe der gemäß Abs. 5.10 dieser AGB für den nächsten Abonnementzeitraum angepassten Vergütung schriftlich mitzuteilen. Die neue Vergütung gilt ab dem 1. Tag des Monats, der auf die Zustellung der Mitteilung an den Kunden folgt.
    12. 5.12. Bei Verzug des Kunden mit der Bezahlung der Vergütung ist der Leistungserbringer berechtigt, die Erbringung aller Leistungen zu unterbrechen und Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % pro Tag zu berechnen.

  6. 6. Rechtlicher und faktischer Charakter von Produkt und Lizenz
    1. 6.1. Der Leistungserbringer garantiert und erklärt, dass:
    1. er alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, damit die Produktinhalte aktuell und sachlich richtig sind und den vom Kunden vorgegebenen Parametern entsprechen;
    2. jedes Produkt grundlegende, beschreibende und unkommentierte Informationen über ein bestimmtes Ereignis oder eine Tatsache bietet und grundsätzlich keine Meinungen, Standpunkte, Wertungen oder Schlussfolgerungen des Leistungserbringers zum Ausdruck bringt;
    3. er die Informationen aus zugänglichen externen Quellen gewinnt, bei denen man sich auf Wahrheitsgehalt, Vollständigkeit und Verfügbarkeit (nicht der Geheimhaltung unterliegend) der gewonnenen Informationen verlassen kann, dass er nicht verpflichtet ist, diese weiter zu überprüfen, und dass er nicht für deren Richtigkeit haftet;
    4. der Produktinhalt zum gegebenen Zeitpunkt möglicherweise nicht vollständig ist, d. h. dass möglicherweise nicht alle Informationen über Ereignisse in dem betreffenden Zeitraum enthalten sind, die den vom Kunden vorgegebenen Parametern entsprechen. Es ist nicht auszuschließen, dass wegen fehlender, nicht verfügbarer, unzuverlässiger oder nicht vorhersehbarer Informationen, die den vom Kunden vorgegebenen Parametern entsprechen, aus objektiven Ursachen zum jeweiligen Zeitpunkt kein Produkt-Output zur Verfügung gestellt werden kann;
    5. jedes Produkt nach Gesetz Nr. 121/2000 Sb., über Urheberrecht, mit dem Urheberrecht zusammenhängende Rechte und über die Änderung mehrerer Gesetze in der geltenden Fassung („Urheberrechtsgesetz“) urheberrechtlich geschützt ist; das gilt dementsprechend auch für die relevanten Bestandteile des Produktes (z. B. die durch Indexierung der Daten in der Datenbank des Leistungserbringers erstellte Metadaten);
    6. jedes Produkt als originäres Werk schöpferischer Tätigkeit von Mitarbeitern oder Vertragspartnern des Leistungserbringers entstanden ist; das gilt nicht für Werke oder Teile davon, die im Rahmen einer gesetzlichen Lizenz zur Nutzung in der Berichterstattung verwendet werden (insbesondere übernommene Werke der Berichterstattung und Nachrichten vom Tage);
    7. jedes Produkt das Ergebnis schöpferischer Tätigkeit ist, bestehend zum einen, komplett oder teilweise, in der literarischen Aufbereitung der vom Leistungserbringer in unabhängiger Weise gewonnenen Informationen, Daten, Ereignisse und Tatsachen, zum anderen in der völlig einzigartigen Weise der Auswahl und Aufbereitung der Inhalte, und dass ausschließlich der Leistungserbringer die Eigentumsrechte an dem Produkt wahrnimmt; in Bezug auf die Datenbanken ist der Leistungserbringer der Ersteller der Datenbank und allein berechtigt, deren Inhalt zu nutzen und zu verwerten;
    8. jedes Produkt zum Geschäftsgeheimnis des Leistungserbringers gehört, der allein berechtigt ist zu entscheiden, ob, in welchem Umfang, in welcher Form und unter welchen Bedingungen sein Geschäftsgeheimnis Dritten zugänglich gemacht wird;
    9. für die Zwecke dieses Absatzes der Begriff Produkt auch für jeden frei verfügbaren Teil des Produktes, gleich welcher Art, gilt (Probe, Auszug, Zusammenfassung u. ä.);
    10. das Produkt in der Regel in tschechischer Sprache erstellt wird; weitere Sprachversionen werden entweder durch die schöpferische Arbeit eines Mitarbeiters oder Vertragspartners des Leistungserbringers erschaffen oder aber durch maschinelle Übersetzung unter Nutzung von Google Translate;
    11. die Rechte des Leistungserbringers am Produkt unabhängig von seiner Sprachversion geschützt sind.
    1. 6.2. Der Leistungserbringer räumt mit dem Vertragsabschluss dem Kunden ein zeitlich beschränktes und nicht exklusives Recht zur Wahrnehmung des Nutzungsrechtes an der App und den darin verfügbaren Produkten ein („Lizenz“), dieses Recht gilt ausschließlich für den internen Bedarf des Kunden, ausgeschlossen sind sämtliche Nutzungsarten gemäß § 12 Abs. 4 Buchst. b) – f) des Urheberrechtsgesetzes. Die Lizenz wird für die Dauer der Vertragslaufzeit erteilt, ohne territoriale Einschränkung und gegen Entgelt, das in der Vergütung enthalten ist. Der mengenmäßige Umfang der Lizenz ist begrenzt durch die Anzahl der Nutzer, die Zugang zur App haben, diese Anzahl wird im Vertrag aufgeführt.
    2. 6.3. Der Kunde darf die Produkte und die App ausschließlich für seinen internen Bedarf verwenden; das gilt auch für alle Nutzer, die über die App Zugang zu den Produkten haben (d. h. sie dürfen sie ausschließlich für die Zwecke des Kunden nutzen). Weder der Kunde noch ein Nutzer sind berechtigt, App, Produkt oder Teile davon Dritten zugänglich zu machen, zu übergeben, weiterzusenden, zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass Dritte Zugang zur App, zum Produkt oder zu Teilen davon bekommen. Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten die unter anderem durch die Indexierung der Daten in der Datenbank des Leistungserbringers erstellten Metadaten zugänglich zu machen, zu übergeben, weiterzusenden, zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass Dritte Zugang zu diesen Metadaten bekommen, er ist auch nicht berechtigt, diese Metadaten für sich selbst zu nutzen, mit Ausnahme der Zwecke für die Nutzung des entsprechenden Produktes.
    3. 6.4. Der Kunde ist nicht berechtigt:
    1. Dritten die App, das Produkt, die Lizenz oder Unterlizenzen dazu zu verkaufen, zu vermieten oder zur Verfügung zu stellen oder sie anderweitig zu vertreiben (selbstständig oder als Teil eines anderen Systems),
    2. die App oder das Produkt auf andere als die ausdrücklich in diesen AGB erlaubte Weise zu nutzen,
    3. die App oder das Produkt zu modifizieren oder in irgendeiner Weise darin einzugreifen mit Ausnahme der Möglichkeiten, die die Benutzeroberfläche der App bietet,
    4. Eigentums-, Marken- oder Urheberkennzeichnungen und Quellenangaben oder sonstige in der App oder im Produkt angebrachte oder enthaltene Kennzeichnungen zu entfernen, abzuändern oder zu beseitigen,
    5. die Computerprogramme, auf denen die App oder Teile davon basieren, zu verändern, zu übersetzen, zu analysieren, rückzuübersetzen (zu dekompilieren oder zu disassemblieren) oder anderweitig zu versuchen, an die Quellcodes der App oder ihrer Teile zu gelangen,
    6. gleiche oder abgeleitete Computerprogramme anhand der App zu entwickeln, sei es direkt oder unter Einsatz Dritter;
    7. ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Leistungserbringers den Inhalt der in der App verfügbaren Datenbanken zu nutzen oder zu verwerten.
    1. 6.5. Es verstößt nicht gegen die gewährte Lizenz, wenn das Produkt in einer Weise genutzt wird, die die verfügbare Funktionalität im Rahmen der Webanwendung oder der mobilen App ermöglicht, unter der Voraussetzung, dass diese Art der Nutzung dem erlaubten Nutzungszweck angemessen ist und es sich nicht um eine Umgehung des Vertrages, insbesondere der Beschränkung des mengenmäßigen Umfangs der Lizenz durch unangemessenes Teilen von Inhalten, Umgehen der AGB oder des Gesetzes handelt.
    2. 6.6. Bestandteil des individuellen Angebots des Leistungserbringers an den Kunden, d. h. des Antrags des Kunden an den Leistungserbringer zum Vertragsabschluss, können auch weitere Vereinbarungen zur Lizenz sein, z. B. Einschränkungen der Lizenz für konkrete Nutzer – einen Mitarbeiter oder eine Gruppe von Mitarbeitern des Kunden. In einem solchen Fall gelten auch andere Mitarbeiter als die vom Kunden bestimmten Nutzer als Dritte gemäß diesen AGB.
    3. 6.7. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, alle seine Nutzer, d. h. seine Angestellten und sonstigen Mitarbeiter, die Zugang zur App und/oder den Produkten bekommen, über die Bedingungen der erteilten Lizenz zu informieren, damit es nicht zu Verstößen gegen die Lizenzbedingungen kommt.

  7. 7. Rechte und Pflichten des Kunden
    1. 7.1. Zum Zeitpunkt des Beginns der Erbringung der Dienstleistung muss der Kunde über die übliche Hard- und Softwareausstattung verfügen, die ihm einen Internetzugang mithilfe der neuesten Version eines unterstützten Browsers ermöglicht.
    2. 7.2. Der Zugang zur mobilen App hat über ein geeignetes, kompatibles Gerät gemäß den in der Dokumentation zur mobilen Version der App im App Store (für das Betriebssystem iOS) oder in Google Play (für das Betriebssystem Android) aufgeführten Informationen zu erfolgen.
    3. 7.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und verpflichtet sich, auch seine Nutzer dahingehend zu belehren, dass
    1. für den Zugang des Nutzers zur App unbedingt die vom Leistungserbringer übergebenen Authentifizierungsdaten zu verwenden sind (Benutzername, Password);
    2. Kunde und auch Nutzer verpflichtet sind, die Authentifizierungsdaten gegen Missbrauch, Diebstahl, Kopieren und Verlust zu schützen
    3. Kunde und auch Nutzer verpflichtet sind, dem Leistungserbringer unverzüglich den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch der Authentifizierungsdaten zu melden, dazu gehört auch der eventuelle Verlust oder Diebstahl des Gerätes, auf dem die Daten gespeichert sind,
    4. der Missbrauch der Authentifizierungsdaten und/oder der Dienstleistung einen Schaden verursachen kann.
    1. 7.4. Hat der Kunde dem Leistungserbringer seine Einwilligung zur Zusendung geschäftlicher Mitteilungen über Produkte und Dienstleistungen des Leistungserbringers oder Dritter mit elektronischen Mitteln unter Verwendung der zur Verfügung gestellten elektronischen Kontaktdaten des Kunden erteilt, kann er diese Einwilligung jederzeit widerrufen, dazu genügt eine schriftliche Mitteilung über den Widerruf der Einwilligung an die E-Mail-Adresse des Leistungserbringers helpdesk@cianews.cz bzw. die Vorgehensweise anhand der in der Fußzeile einer zugestellten geschäftlichen Mitteilung aufgeführten Instruktionen. Um Zweifel auszuschließen, gelten elektronische Kommunikationen des Leistungserbringers mit betrieblichen Informationen zu der dem Kunden bereitgestellten Dienstleistung nicht als geschäftliche Mitteilungen.
    2. 7.5. Der Kunde ist verpflichtet, zur Kommunikation mit dem Leistungserbringer, zur Zusendung von Anregungen und Anmerkungen bzw. zur Korrektur von Anmeldedaten das Kontaktformular des Leistungserbringers zu verwenden, das in der Webanwendung und in der mobilen App des Leistungserbringers verfügbar ist.
    3. 7.6. Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind für den Kunden und auch für Dritte jederzeit auf den Internetseiten des Leistungserbringers verfügbar (Datenschutzgrundsätze). Unabhängig davon verarbeitet der Leistungserbringer immer folgende Daten, auch ohne dass eine Einwilligung der Betroffenen dazu notwendig ist:
    1. Kundendaten, die für dessen Identifizierung und die Erfüllung vertraglicher Pflichten notwendig sind, dazu gehören
      1. (1) Vor- und Zuname, Adresse oder Firmensitz, Ident.-Nr. und USt.-IdNr. des Kunden;
      2. (2) Vor- und Zuname der Vertreter des Kunden;
      3. (3) E-Mail-Adresse und Telefonnummern des Kunden oder seiner Vertreter.
    2. Nutzerdaten, die für den Zugang zur App und die Erfüllung vertraglicher Pflichten unbedingt notwendig sind:
    1. (1) Vor- und Zuname
    2. (2) E-Mail-Adresse;
    3. (3) Zugangsdaten zur App.
    1. 7.7. Der Leistungserbringer kann die personenbezogenen Daten für die oben genannten Zwecke in Kooperation mit seinen Auftragnehmern verarbeiten, insbesondere der Firma HVtronix s.r.o., se sídlem: Holšická 1403, Újezd nad Lesy, 190 16 Praha 9, IČ: 01822161.
    2. Ebenso kann der Leistungserbringer anonymisierte Daten über Nutzerbewegungen in der App und die Nutzung der App zur Verbesserung seiner Dienstleistung verarbeiten.

  8. 8. Haftung des Leistungserbringers
    1. 8.1. Der Leistungserbringer haftet nur in dem Maße für die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit der App, wie ausdrücklich im Vertrag oder diesen AGB festgelegt.
    2. 8.2. Der Leistungserbringer übernimmt keine Haftung für die Folgen geschäftlicher oder sonstiger Entscheidungen oder Handlungen des Kunden, gleich welcher Art, die sich komplett oder teilweise auf die Nutzung der Produkte oder ihrer Inhalte durch den Kunden stützen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen des Produktes bereitgestellten Informationen nicht weiter geprüft, sondern so verwendet werden, wie sie der Leistungserbringer aus der entsprechenden Quelle erhalten hat. Der Leistungserbringer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Übersetzungen der im Produkt enthaltenen Informationen, unabhängig davon, ob es sich um durch Mitarbeiter oder Vertragspartner des Leistungserbringer durchgeführte Übersetzungen oder um eine Maschinenübersetzung handelt. Der Kunde ist nicht berechtigt, sich auf die Genauigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen des Produktes bereitgestellten Informationen zu verlassen, weder in der ursprünglichen noch in der übersetzten Fassung.
    3. 8.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Möglichkeit zur Nutzung der Dienstleistung neben der ordnungsgemäßen Erfüllung seitens des Leistungserbringers auch von anderen Bedingungen abhängt, für deren Erfüllung der Leistungserbringer keine Verantwortung übernimmt, insbesondere:
    1. die Verfügbarkeit der Internetverbindung des Kunden (und gleichzeitig die Verfügbarkeit einer Reserve-Internetverbindung) mit ausreichender Kapazität für die Bereitstellung der Dienstleistungen;
    2. die ordnungsgemäße Funktion und Kompatibilität der vom Kunden bei der Nutzung der Dienstleistungen verwendeten Ausstattung (Software, Hardware usw.);
    3. die ordnungsgemäße Funktion der Internetverbindung zwischen Kunde und Datenzentrale, von der aus die Dienstleistungen (oder Teile davon) bereitgestellt werden;
    4. die ordnungsgemäße Mitwirkung seitens des Kunden
    5. und gegebenenfalls weitere Umstände, gleich welcher Art, auf die der Leistungserbringer keinen Einfluss hat und von denen die ordnungsgemäße Bereitstellung der Dienstleistung abhängt.
    1. 8.4. Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Leistungserbringer nur für die Erfüllung seiner im Vertrag oder in diesen AGB genannten Pflichten haftet.
    2. 8.5. Die Vertragspartner sind übereingekommen, dass die Haftung des Leistungserbringers für jegliche dem Kunden möglicherweise entstehende, drohende oder entstandene Schäden im Zusammenhang mit (i) der Nichtbereitstellung bzw. Nichtlieferung des Produktes an den Kunden, (ii) ungenauen, nicht objektiven, unwahren, unverständlichen, veralteten, unvollständigen oder zu kurzen, verwechselbaren oder irreführenden Produktinhalten, (iii) Vertragsverletzungen seitens des Leistungserbringers, gleich welcher Art, begrenzt ist auf eine Höhe, die 100 % der dem Leistungserbringer während der vorangegangenen 6 Monate der Vertragslaufzeit gezahlten Beträge entspricht (oder 100 % der vom Kunden an den Leistungserbringer während der Vertragslaufzeit gezahlten Beträge, wenn die Vertragslaufzeit kürzer war), und dass die Gesamthaftungssumme des Leistungserbringers für den entstandenen Schaden aus allen eventuellen Vertragsverletzungen seitens des Leistungserbringers begrenzt ist auf 100 % der vom Kunden an den Leistungserbringer in den vorangegangenen 12 Monaten der Vertragslaufzeit gezahlten Beträge (oder 100 % der während der Vertragslaufzeit gezahlten Beträge, wenn die Vertragslaufzeit kürzer war). Der Kunde hat kein Recht auf Schadenersatz in Bezug auf Pflichtverstöße seitens des Leistungserbringers, die durch einen Nachlass von der Vergütung geregelt werden, wobei mit der Gewährung eines solchen Nachlasses der gesamte durch einen derartigen Verstoß verursachte Schaden oder Nachteil abgegolten ist.
    3. 8.6. Der Leistungserbringer übernimmt keine Haftung für die durch den Kunden erfolgte Auswahl der Produkte aus seinem Portfolio, für deren Eignung für den Bedarf des Kunden sowie für die Eignung des Produktes zur Erfüllung der vom Kunden beabsichtigten Zwecke oder Anforderungen oder Erwartungen des Kunden.
    4. 8.7. Der Leistungserbringer übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, Einkommensverlust, Datenverlust sowie für indirekte, besondere oder zufällige Schäden. Außerdem haftet der Leistungserbringer nicht für Verluste, die er nach vernünftigem Ermessen nicht vorhersehen konnte.

  9. 9. Form und Art der Bereitstellung des Produktes
    1. 9.1. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, dem Kunden ein Produkt zu liefern, das dem Antrag des Kunden (insbesondere in Ausrichtung, inhaltlicher Ausgestaltung oder territorialer Abdeckung, Bereitstellungsterminen u. ä.) gemäß Artikel 5 der AGB entspricht.
    2. 9.2. Das Produkt steht dem Kunden in Form einer Webanwendung über die Internetschnittstelle des Leistungserbringers oder in einer mobilen Version der App zur Verfügung, jeweils abhängig vom aktuellen Angebot und Charakter des Produktes. Die App ist für authentifizierte Nutzer verfügbar über die Webanwendung unter https://business.cianews.cz oder über die mobile App für unterstützte mobile Endgeräte (iOS, Android).
    3. 9.3. Stellt der Leistungserbringer bei dem jeweiligen Produkt auch das Produktarchiv zur Verfügung, ist dieses für den Kunden in der App mithilfe der Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto erreichbar. Wenn nicht anders vereinbart, enthält das Archiv die bereitgestellten Produkte mindestens der letzten 3 Monate. Ältere Produkte stehen dem Kunden nur dann zur Verfügung, wenn das mit dem Leistungserbringer vereinbart wurde. Wird der Vertrag beendet, hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf das Archiv.
    4. 9.4. Der Leistungserbringer erklärt, dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, damit den Nutzern die App sowohl in der Webanwendung als auch in der mobilen Version jeden Monat mindestens zu 99 % der Zeit zur Verfügung steht (mit Ausnahme geplanter Abschaltungen). Der Leistungserbringer verpflichtet sich, eventuelle geplante Abschaltungen der App rechtzeitig anzukündigen. Kommt es nachweislich zu Ausfällen der App oder sind deren Hauptfunktionen außerhalb der geplanten Abschaltzeiten nicht verfügbar und überschreitet der Umfang der Ausfälle 1 % der Gesamtzeit des Kalendermonats (ohne geplante Abschaltzeiten), hat der Kunde Anspruch auf die erneute Bereitstellung des Produkt-Outputs, das ihm aufgrund des Ausfalls nicht zur Verfügung stand. Dauert der Ausfall an oder ist das Output in der App nicht mehr verfügbar, erfolgt die Bereitstellung in einer ersatzweisen Form. Diesen Anspruch hat der Kunde exklusiv nur bei Nichtverfügbarkeit der App und der damit zusammenhängenden verspäteten oder fehlenden Lieferung des Produkt-Outputs.
    5. 9.5. Bei Verzug des Kunden mit der Bezahlung der Vergütung ist der Leistungserbringer nicht verpflichtet, die Dienstleistung bereitzustellen. Dauert der Verzug länger als 30 Tage, ist der Leistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat keine Auswirkungen auf die Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Vergütung.

  10. 10. Verschwiegenheitspflicht
    1. 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse des Leistungserbringers und alle vertraulichen Informationen, die sich die Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertrag gegenseitig mitteilen („Vertrauliche Informationen“), Stillschweigen zu bewahren, sie Dritten nicht zugänglich zu machen und vor unbefugter Benutzung zu schützen.
    2. 10.2. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere folgende Informationen:
    1. technische und geschäftliche Daten oder sonstige Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, insbesondere Know‑how, Computerprogramme, Prozesse, Entwürfe, Konzepte, Spezifikationen, Nachrichten, Daten, Metadaten, Analysen, Dokumente, Preisinformationen, Business-, Finanz- und Marketingpläne, Erfindungen und Entdeckungen;
    2. sonstige Informationen, die der Leistungserbringer ausdrücklich und erkennbar als „vertraulich“ kennzeichnet
    3. personenbezogene Daten des Kunden und der Nutzer.
    1. 10.3. Als Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht die Bereitstellung vertraulicher Informationen im unbedingt notwendigen Umfang an Organe oder Personen, die ein gesetzliches Anrecht auf solche Informationen haben, die Weitergabe des Vertrages an Personen, die mindestens im Umfang dieses Vertrages gesetzlich zum Stillschweigen verpflichtet sind, oder die sonstige Verwendung vertraulicher Informationen durch den Kunden mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Leistungserbringers.
    2. 10.4. Jeder der Vertragspartner ist verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich über eingetretene oder drohende Fälle gemäß dem vorstehenden Absatz zu informieren. Das gilt auch für Fälle festgestellter Gefährdungen oder Verletzungen vertraulicher Informationen.

  11. 11. Sanktionen
    1. 11.1. Für jeden Fall eines in Art. 10 der AGB geregelten Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht oder bei Verstößen gegen die Lizenzbedingungen seitens des Kunden, gleich welcher Art, ist der Leistungserbringer berechtigt, vom Kunden die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 CZK für jeden einzelnen Verstoß zu verlangen. Als Verstoß gegen die Lizenzbedingungen gilt auch, wenn Dritten der Zugang zur App oder zum Produkt (oder Teilen davon) im Widerspruch zu den AGB und der erteilten Lizenz ermöglicht wird.
    2. 11.2. Bei den Ansprüchen der Vertragspartner gemäß diesem Artikel handelt es sich um kumulative Ansprüche, d. h. sie schließen einander nicht aus. Der Anspruch auf Schadenersatz in voller Höhe bleibt von der Bezahlung einer Vertragsstrafe unberührt.
    3. 11.3. Die Vertragsstrafe ist zahlbar innerhalb von zehn (10) Tagen nach ihrer schriftlichen Geltendmachung inklusive ordnungsgemäßer Begründung beim zahlungspflichtigen Vertragspartner.

  12. 12. Vertragsbeendigung
    1. 12.1. Der Vertrag ist grundsätzlich befristet, die Laufzeit entspricht dem Abonnementszeitraum der Dienstleistung.
    2. 12.2. Der Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Kündigung der Vertragspartner beendet werden.
    3. 12.3. Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich in den in diesen AGB oder im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Fällen. Der Leistungserbringer ist auch dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Erbringung der Dienstleistung auszusetzen, wenn festgestellt wird, dass ihm der Kunde bei Vertragsabschluss falsche oder nicht funktionierende Identifikations- oder Kontaktdaten mitgeteilt hat.
    4. 12.4. Der Rücktritt eines Vertragspartners wird wirksam, wenn er in Schriftform unter Angabe der Gründe für den Rücktritt ausgefertigt und dem anderen Vertragspartner zugestellt wurde.
    5. 12.5. Erlischt der Vertrag, ist der Leistungserbringer berechtigt, das Benutzerkonto des Kunden in der Webanwendung und der mobilen App zu löschen und dem Kunden den Zugang zum Archiv zu verwehren.
    6. 12.6. Der Leistungserbringer ist berechtigt, jederzeit während der Vertragslaufzeit und ohne Angabe von Gründen von allen seinen aus dem Vertrag resultierenden Pflichten gegenüber dem Kunden, insbesondere der Pflicht zur Erbringung der Dienstleistung, Abstand zu nehmen, wenn er dem Kunden dafür eine Abstandszahlung in Höhe einer monatlichen Vergütung leistet. Die Pflicht des Leistungserbringers aus dem Vertrag erlischt im Moment der Abstandszahlung.

  13. 13. Änderungen der AGB und des Leistungsgegenstandes
    1. 13.1. Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern, insbesondere in Bezug auf Rechte und Pflichten des Kunden, Ausschluss und Einschränkungen der Haftung des Leistungserbringers, Sanktionen und Fragen der Vertragsbeendigung.
    2. 13.2. Der Leistungserbringer informiert den Kunden über Änderungen der AGB mindestens 7 Tage vor deren Inkrafttreten durch Mitteilung an die in der Datenbank des Leistungserbringers hinterlegte elektronische Adresse des Kunden.
    3. 13.3. Der Kunde ist berechtigt, die Änderung der AGB mit schriftlicher Mitteilung an den Leistungserbringer abzulehnen bei gleichzeitiger Vertragskündigung mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, die Frist beginnt mit dem Tag, der auf die Zustellung der Kündigung an den Leistungserbringer folgt.
    4. 13.4. Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, die App beliebig weiterzuentwickeln, zu bearbeiten und zu ändern. Diese Änderungen gelten nicht als Vertragsänderung unter der Voraussetzung, dass der Zugang des Kunden zu den Produkten dadurch nicht eingeschränkt wird.
    5. 13.5. Der Leistungserbringer behält sich außerdem das Recht vor, sein Produktportfolio sowie die Beschreibungen und Inhalte der Produkte beliebig weiterzuentwickeln, zu bearbeiten und zu verändern. Diese Änderungen gelten nicht als Vertragsänderung unter der Voraussetzung, dass
    1. es sich um Änderungen handelt, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Produktinhalte haben; oder
    2. es sich um Änderungen handelt, die auf Änderungen der Quellen oder anderer Bedingungen reagieren, auf die der Leistungserbringer keinen Einfluss hat; oder
    3. der Leistungserbringer dem Kunden die Änderung des Produktes mindestens 1 Monat vor Einführung der Änderung schriftlich mitgeteilt hat;
    4. sofern es sich um eine Änderung der Kundenpreisliste handelt, er ihm diese Änderung mindestens 1 Monat vor dem Datum, an dem der Kunde eine weitere Vertragsverlängerung ablehnen kann, schriftlich an seine elektronische Adresse mitgeteilt hat.

  14. 14. Schlussbestimmungen
    1. 14.1. Vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor den in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen.
    2. 14.2. Diese AGB werden in tschechischer Sprache ausgefertigt; unabhängig davon, ob es eine eventuelle Übersetzung gibt, ist die tschechische Version entscheidend.
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